Ablauf & AGB

ORGANISATORISCHES

Sie benötigen vor Therapiebeginn eine ärztliche Verordnung vom Facharzt/von der Fachärztin oder vom Allgemeinmediziner/von der Allgemeinmedizinerin für 10 Einheiten Ergotherapie à 60 Minuten (bestenfalls mit einer ICD 11-Diagnose). Diesen Verordnungsschein bringen Sie bitte zur 1. Therapieeinheit mit. Ich behalte eine Kopie davon, das Original bleibt bei Ihnen.

Bei der BVAEB müssen Verordnungen nicht mehr chefärztlich bewilligt werden, bei der ÖGK ist die Bewilligungspflicht (vorerst probeweise bis 30. Juni 2025) ausgesetzt. Bei der KFA und der SVS müssen Verordnungen weiterhin vor Therapiebeginn bewilligt werden. Dafür benötigt wird zudem ein Behandlungsplan, den ich am Ende der ersten Einheit für Sie ausfülle. Damit kann die Verordnung bei der Krankenkasse zur Bewilligung eingereicht werden. Andernfalls erhalten Sie den Behandlungsplan mit der Honorarnote am Ende jedes Therapieblocks.

Sollte ein Kindergarten-/Schulbesuch oder ein Hausbesuch notwendig sein, muss das vom Arzt am Verordnungsschein vermerkt werden.

Als Wahltherapeutin habe ich keine Verträge mit den jeweils gesetzlichen Krankenversicherungsträgern. Das bedeutet, dass ich jede Einheit direkt vor Ort mit Ihnen bar verrechne.

Am Ende des Therapieblocks (10 Einheiten) erhalten Sie von mir eine Honorarnote. Diese können Sie gemeinsam mit der Original-Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Refundierung einreichen. Den aktuellen Refundierungssatz erfahren Sie von Ihrer Krankenkasse, es werden in der Regel ca. 80% des Kassentarifs rückerstattet. Viele Zusatzversicherungen übernehmen den verbleibenden Kostenanteil.

Stornoregelung

Terminverschiebungen oder Absagen können telefonisch bzw. per Mail bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen.

Für Termine, die kurzfristig abgesagt oder nicht eingehalten werden, verrechne ich den vollen Stundensatz.

Therapieablauf

In der Regel findet die Therapie zu einem wöchentlichen Fixtermin statt.

Am Anfang jeder ergotherapeutischen Behandlung steht eine ausführliche Begutachtung. Diese dauert erfahrungsgemäß bis zu 2 Einheiten (inkludiert im Therapieblock). Ziel dabei ist es, die Ursache(n) für die Schwierigkeiten Ihres Kindes herauszufinden. Um ein möglichst vollständiges Bild zu erhalten, kommen je nach Fragestellung und Alter des Kindes unterschiedliche Fragebögen und standardisierte Testverfahren zum Einsatz.

Um ein ganzheitliches Bild Ihres Kindes und seiner alltäglichen Routinen zu bekommen, ist ein Austausch mit den betreuenden Personen in Kindergarten und Schule sehr hilfreich. Dies geschieht selbstverständlich nur nach ausdrücklicher Zustimmung Ihrerseits.

Im Anschluss an die Begutachtung erfolgt ein ausführliches Elterngespräch. Gemeinsam besprechen wir die Probleme Ihres Kindes aus ergotherapeutischer Sicht und ich informiere Sie über Fördermöglichkeiten im Alltag. Gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Kind werden im Anschluss daran Therapieziele definiert.

Wie lange eine Ergotherapie dauert, ist von vielen Faktoren abhängig, wie z. B. vom Alter des Kindes und der Ausprägung der vorhandenen Probleme. Am Ende eines 10er Blockes besprechen wir gemeinsam mit Ihrem Kind, welche Ziele erreicht wurden bzw. wo noch Entwicklungsbedarf besteht. Je nachdem entscheidet sich die weitere Vorgehensweise.

Möglicherweise wird zu Therapieende ein Kontrolltermin vereinbart. Ist eine längere ergotherapeutische Begleitung notwendig, kann ein weiterer Therapieblock in Anspruch genommen werden. Dazwischen findet eine Therapiepause statt, in denen das Kind die erlernten Inhalte festigen kann.